Teilnahmebestimmungen
Teilnahmebestimmungen der Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur
(nachfolgend Sprachschule genannt)
Anmeldung / pśipowěźenje
Anmeldung telefonisch, per E-Mail, Post oder persönlich in der Sprachschule. Die Teilnahme an Kursveranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung des Entgeltes.
Weiterbildungsberatung / póraźowanje
Beratungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen nach Vereinbarung.
Entgeltermäßigung / póniženje płaśizny
Auf schriftlichen Antrag mit entsprechendem Nachweis werden Ermäßigungen ge-währt für: Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, schwerbehinderte Menschen und Empfängerinnen und Empfänger laufender Leistungen nach SGB II und SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld.
Bei gleichzeitiger Buchung von mehr als einem Sprachkurs Sorbisch/Wendisch im selben Semester werden die weiteren Sprachkurse um zehn Prozent pro Person ermäßigt. Durch Schulen angemeldete Schülergruppen (Mindestzahl zehn) zahlen für sorbische/wendische Angebote je Unterrichtsstunde und Person 1,00 €. Eine Aufsichtsperson pro Schülergruppe nimmt kostenlos teil.
Erstattung des Entgeltes / wopłaśenje
Bei Ausfall einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Falls eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer zu einer bereits bezahlten Bildungsmaßnahme aus anzuerkennenden, nachgewiesenen Gründen verhindert war, kann sie oder er stattdessen zu einem späteren Termin einen anderen Kurs im laufenden Kalenderjahr in der gleichen Entgelthöhe belegen. In Ausnahmefällen kann eine Rückzahlung des gesamten bzw. anteiligen Entgeltes bei Vorlegen entsprechender Unterlagen erfolgen. Innerhalb von vier Wochen nach Eintritt eines schwerwiegenden Grundes ist laut geltender Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein schriftlicher Antrag auf Erstattung des Entgeltes zu stellen. Die Erstattung erfolgt bargeldlos nach Abzug einer Gebühr in Höhe von 5,00 € und nur nach Rückgabe der Quittung.
Bescheinigungen / wopisma
Für das Ausstellen von Zertifikaten und Teilnahmebestätigungen wird eine Gebühr auf der Grundlage der jeweils geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz erhoben.
Urheberrecht / stwóriśelske pšawo
Jegliche mediale Aufnahmen oder Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich. Das Erstellen von Softwarekopien ist nicht gestattet. Ausgegebenes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden.
Hausordnung / domacny pórěd
Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen und Mitbringen von Tieren untersagt. Im Übrigen gilt die Hausordnung der jeweiligen Lehrgebäude.
Haftung / rukowanje
Bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Veranstaltungen oder auf dem Hin- oder Rückweg zu und von den Lehrstätten wird keine Haftung übernommen. Bei In- und Auslandsreisen besteht durch die Veranstalterin generell kein Versicherungsschutz. Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sind die Dozentinnen und Dozenten nur für den Inhalt, nicht für die Aufsicht zuständig.
Datenschutz / šćit datow
Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang gespeichert, wie das für die Verwaltungsabläufe nötig ist.
Organisation / organizacija
Der Wechsel von Lehrstätten, Ersatz von Dozentinnen und Dozenten oder zeitliche Verschiebung von Lehrveranstaltungen bleiben der Sprachschule vorbehalten. Sie werden den Teilnehmern nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.